EU-Mobilität

Der komplette Leitfaden 

Kann ich mit einem anderen europäischen Aufenthaltstitel in Deutschland arbeiten und leben? 


Sie leben als Drittstaatsangehöriger seit Jahren in Italien, Spanien oder Frankreich. Sie haben dort einen Aufenthaltstitel, ein stabiles Leben, vielleicht sogar die Familie nachgeholt. Jetzt möchten Sie nach Deutschland, weil Sie bessere Jobaussichten mit einem höheren Gehalt haben, Familie in Deutschland haben, oder einfach ein Neuanfang möchten. Die Frage, die Sie sich stellen:


“Ich habe doch einen Aufenthaltstitel in Italien - kann ich damit nicht einfach nach Deutschland ziehen und dort arbeiten?”

Die Antwort ist leider: Es kommt darauf an!

Viele Menschen glauben, dass ein Aufenthaltstitel aus einem EU-Land automatisch zur Freizügigkeit in ganz Europa berechtigt. Sie denken: “Europa = offene Grenzen = ich kann überall arbeiten.” Das stimmt nur für EU-Bürger!


Für Drittstaatsangehörige (z. B. Menschen aus der Türkei, Marokko, Syrien, Pakistan, Irak, Iran usw.) gelten andere, viel strengere Regeln.

 

Dieser Artikel erklärt Ihnen ausführlich:

  • Welche Aufenthaltstitel aus anderen EU-Ländern in Deutschland gelten!
  • Wer in Deutschland ohne Weiteres arbeiten und leben darf!
  • Wann Sie einen deutschen Aufenthaltstitel brauchen!
  • Wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG bekommen!
  • Welche Rechte Sie dann haben!
  • Was Sie NICHT tun sollten (häufige Fehler!)!
  • Wie Ihre Familie nachziehen kann!

Der große Irrtum:
Europa = Freizügigkeit für alle?

 

❌ Der Mythos

“Wenn ich in Italien einen unbefristeten Aufenthaltstitel habe, kann ich doch überall in der EU arbeiten, oder?”

 FALSCH!


Die Wahrheit

Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gilt NUR für:

✅ EU-Bürger (Deutsche, Italiener, Spanier, Franzosen, Polen, Rumänen usw.)!

✅ EWR-Bürger (Norwegen, Island, Liechtenstein)!

✅ Schweizer Bürger (durch Freizügigkeitsabkommen)!


Drittstaatsangehörige (z.B. Türken, Marokkaner, Syrer, Iraker, Pakistanis, Iraner usw.) haben diese Freizügigkeit NICHT – auch wenn sie seit 10 Jahren in Italien leben und dort eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben!

Ihre Staatsangehörigkeit macht den Unterschied!

  • Kategorie 1: EU-Bürger (Sie haben es leicht!)

    Sie sind Staatsangehöriger von:

    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

    ODER EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen

    ODER Schweiz


    Ihre Rechte in Deutschland:

    ✅ Visumfreie Einreise – Sie brauchen nur Ihren gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis!

    ✅ Bis zu 3 Monate ohne Bedingungen. Einfach einreisen, reicht!

    ✅ Länger als 3 Monate, wenn Sie arbeiten, Arbeit suchen oder Geld haben!

    ✅ Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis. Sofort beginnen, keine Genehmigung nötig!

    ✅ Leben ohne Aufenthaltserlaubnis!

    ✅ Nach 5 Jahren: Daueraufenthaltsrecht!

  • Kategorie 2: Familienangehörige von EU-Bürgern (Sie haben es auch leicht!)

    Sie sind Drittstaatsangehöriger, z.B. Türke/Marokkaner/Syrer UND:

    Ehepartner eines EU-Bürgers, der mit Ihnen nach Deutschland zieht, Kind (unter 21) eines EU-Bürgers oder Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), die unterstützt werden.


    Ihre Rechte in Deutschland:

    ✅ Freizügigkeit als Familienangehöriger – Sie dürfen Ihren EU-Partner begleiten!

    ✅ Aufenthaltskarte bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen!

    ✅ Arbeiten ohne Einschränkung!

    ✅ Nach 5 Jahren: Erhalt einer Daueraufenthaltskarte möglich!


    WICHTIG:

    Der EU-Bürger muss mit Ihnen nach Deutschland ziehen oder bereits dort leben!

    Wenn Ihr europäischer Ehegatte in seiner Heimat verbleibt und Sie allein nach Deutschland gehen wollen, haben Sie KEINE Freizügigkeit!

  • Kategorie 3: Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel aus anderem EU-Land (kompliziert!)

    Sie sind Drittstaatsangehöriger, z.B. Türke/Marokkaner/Syrer UND:

    Ehepartner eines EU-Bürgers, der mit Ihnen nach Deutschland zieht, Kind (unter 21) eines EU-Bürgers oder Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), die unterstützt werden.


    Ihre Rechte in Deutschland:

    ✅ Freizügigkeit als Familienangehöriger – Sie dürfen Ihren EU-Partner begleiten!

    ✅ Aufenthaltskarte bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen!

    ✅ Arbeiten ohne Einschränkung!

    ✅ Nach 5 Jahren: Erhalt einer Daueraufenthaltskarte möglich!


    WICHTIG:

    Der EU-Bürger muss mit Ihnen nach Deutschland ziehen oder bereits dort leben!

    Wenn Ihr europäischer Ehegatte in seiner Heimat verbleibt und Sie allein nach Deutschland gehen wollen, haben Sie KEINE Freizügigkeit!


Es gibt eine Ausnahme:

Der “Daueraufenthalt-EU”/“Long-Term Resident-EU”!

  • Was ist der der “Daueraufenthalt-EU”?

    Der “Daueraufenthalt-EU” (früher: “Daueraufenthalt-EG”) ist ein besonderer unbefristeter Aufenthaltstitel, der auf einer EU-Richtlinie (2003/109/EG) basiert. 


    Woran erkennen Sie den Daueraufenthalt-EU? 

    Der Aufenthaltstitel muss AUSDRÜCKLICH gekennzeichnet sein mit:


    • Italienisch: “soggiornante di lungo periodo – CE” oder “– UE”
    • Spanisch: “residente de larga duración – CE” oder “– UE”
    • Französisch: “résident de longue durée – CE” oder “– UE”
    • Griechisch: “επί μακρόν διαμένων – ΕΚ” oder “LONG-TERM RESIDENT-EC”
    • Portugiesisch: “residente de longa duração – CE” oder “– UE”
    • Polnisch: “rezydent długoterminowy UE – WE”
    • Tschechisch: “povolení k pobytu pro dlouhodobě pobývajícího rezidenta – ES” oder “– EU”
    • Bulgarisch: “дългосрочно пребиваващ в ЕО” + “Long-term resident – EC/EU”
    • Kroatisch: “osoba s dugotrajnim boravištem – EZ” oder “– EU”
    • Lettisch: “pastāvīgi dzīvojošā persona – ES”
    • Litauisch: “ilgalaikis gyventojas – EB” oder “– ES”
    • Ungarisch: “huzamos tartózkodási engedéllyel rendelkező – EK”
    • Slowakisch: “dlhodobo pobývajúci rezident ES – EÚ”
    • Slowenisch: “dovoljenje za stalno prebivanje – ES”

    WICHTIG:

    • Wenn Ihr Aufenthaltstitel NICHT diese genaue Bezeichnung trägt, dann haben Sie KEINEN Daueraufenthalt-EU!. Ein “normaler” unbefristeter Aufenthaltstitel (z.B. italienische “Carta di soggiorno” ohne den Zusatz “CE/UE”) ist NICHT dasselbe!

    Wer bekommt den Daueraufenthalt-EU? Voraussetzungen (in Italien, Spanien, Frankreich usw.):

    ✅ Mindestens 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt!

    ✅ Gesicherter Lebensunterhalt!

    ✅ Krankenversicherung!

    ✅ Keine Gefahr für öffentliche Ordnung!

    ✅ Ggf. Sprachkenntnisse/Integration (je nach Land unterschiedlich)!


    Achtung:

    Nicht jeder, der 5 Jahre in Italien lebt, bekommt automatisch den Daueraufenthalt-EU! Man muss ihn beantragen und die Voraussetzungen erfüllen. 


Welche Länder stellen den Daueraufenthalt-EU aus?

Alle EU-Länder AUSSER Dänemark und Irland. Dänemark und Irland wenden die EU-Richtlinie nicht an.

Großbritannien ist nicht mehr in der EU (Brexit).

 

Wenn Sie einen dänischen, irischen oder britischen Aufenthaltstitel haben:

können Sie NICHT nach § 38a AufenthG in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen!

Sie müssen das normale Visumverfahren durchlaufen (wie jeder andere Drittstaatsangehörige auch).



  • § 38a AufenthG: Ihr Weg nach Deutschland mit Daueraufenthalt-EU

    § 38a Aufenthaltsgesetz ist die deutsche Rechtsgrundlage, die es Ihnen erlaubt, mit einem Daueraufenthalt-EU aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zu kommen und dort eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.


    Voraussetzungen für § 38a AufenthG


    1. Sie haben einen gültigen “Daueraufenthalt-EU” aus einem anderen EU-Land

    Der Aufenthaltstitel muss:

    ✅ Mit der Bezeichnung “Daueraufenthalt-EU/EG” versehen sein!

    ✅ Gültig sein!

    ✅ Aus einem Land stammen, das die EU-Richtlinie anwendet (nicht Dänemark/Irland)!


    Wichtig:

    Falls Ihr Aufenthaltstitel diese Bezeichnung nicht trägt, aber Sie glauben, dass Sie trotzdem den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten haben:

    Sie können bei den Behörden Ihres bisherigen Aufenthaltslands eine schriftliche Bestätigung beantragen.

    Manche Länder (z.B. Italien, Spanien) haben in der Vergangenheit die Bezeichnung nicht korrekt eingetragen.


    2. Sie wollen sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten

    Für Aufenthalte bis zu 90 Tage brauchen Sie § 38a nicht – Sie können visumfrei einreisen (mit Ihrem Daueraufenthalt-EU).

    Für Aufenthalte länger als 90 Tage → § 38a Aufenthaltserlaubnis erforderlich!


    3. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG)

    Wie bei jedem Aufenthaltstitel in Deutschland müssen Sie:

    ✅ Lebensunterhalt gesichert haben!

    ✅ Krankenversicherung haben!

    ✅ Ausreichenden Wohnraum nachweisen (umstritten, siehe unten)!

    ✅ Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen!

    ✅ Gültigen Pass besitzen!


    4. Aufenthaltstitel im ersten EU-Land darf nicht erloschen sein

    Große Falle! Der Daueraufenthalt-EU erlischt nach Art. 9 Abs. 4 der Daueraufenthalts-Richtlinie, wenn Sie:

    ❌ 6 Jahre lang nicht mehr in dem Land waren, in dem Sie den Daueraufenthalt-EU erworben haben.

  • So bekommen Sie die Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG

    Schritt 1: Einreise nach Deutschland

    Gute Nachricht: Mit Ihrem gültigen Daueraufenthalt-EU aus einem Schengen-Staat können Sie visumfrei nach Deutschland einreisen! Kein Visum erforderlich!


    ABER: Sie dürfen nicht sofort arbeiten! Erst wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis haben!


    Schritt 2: Anmeldung beim Bürgeramt

    Sobald Sie in Deutschland eine Wohnung haben:

    Anmeldung beim Bürgeramt (Meldebehörde)

    Meldebescheinigung erhalten (wichtig für Ausländerbehörde!)


    Schritt 3: Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes stellen.

    FRIST: Innerhalb von 90 Tagen nach Einreise!

    Sie müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach Einreise einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen!


    Falls die Bearbeitung Ihres Antrages bei der Ausländerbehörde länger als 90 Tage dauert:

    Haben Sie einen Anspruch auf Erteilung eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 AufenthG). Diese bestätigt, dass Ihr Aufenthalt weiterhin rechtmäßig ist.

    ABER: Sie dürfen erst arbeiten, wenn die Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erteilt wurde (oder die Fiktionsbescheinigung ausdrücklich zur Erwerbstätigkeit berechtigt)!


    Schritt 4: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

    Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG. Diese wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt und berechtigt Sie eine Beschäftigung aufzunehmen. 

    Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels ist möglich (und in der Regel problemlos, wenn Sie arbeiten und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist).


    Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen:

    ✅ Arbeitslosengeld I (ALG I) – wenn Sie Beiträge gezahlt haben!

    ✅ Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) – wenn erwerbsfähig und bedürftig!

    ✅ Sozialhilfe (SGB XII) – wenn dauerhaft nicht erwerbsfähig!

    ✅ Kindergeld, wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind!

    ✅ Elterngeld!

    ✅ Wohngeld!


    ABER ACHTUNG:

    Der Bezug von Sozialleistungen kann Ihr Aufenthaltsrecht gefährden!

    Wenn Sie dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sind und Ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern können:

    Die Ausländerbehörde kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen.

    Im schlimmsten Fall: Widerruf des Aufenthaltstitels.





Fehler 1: Einfach nach Deutschland ziehen und arbeiten (ohne Aufenthaltserlaubnis)!

Fehler 2: Denken, dass jeder unbefristete Aufenthaltstitel = Daueraufenthalt-EU ist!

Fehler 3: Die 90-Tage-Frist verpassen!

Fehler 4: Ohne Job / ohne gesicherten Lebensunterhalt nach Deutschland kommen!

❌ Fehler 5: Denken, dass Sie nach 6 Jahren automatisch eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Es ist nicht automatisch! Sie müssen aktiv werden!

 

Beachte:

In den letzten Jahren sind erhebliche Änderung im Aufenthaltsgesetz, in der Aufenthaltsverordnung und in der Beschäftigungsverordnung eingetreten. Durch die vorgenommenen Änderung können Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Land einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, ohne vorher in dem EU-Land über die deutsche Botschaft das Visumsverfahren eingehalten zu haben, umgehend nach Deutschland kommen und hier einen Aufenthaltstitel beantragen, gemäß § 39 Nr. 6 AufenthV. Jedoch muss es sich bei dem konkreten Beschäftigungsangebot, um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Ebenfalls gibt es erhebliche Erleichterungen bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels in Deutschland für bestimmte Berufsgruppen bzw. Mangelberufe.


Professionelle Unterstützung in Köln

Kanzlei Çakır & Carboni

Professionelle Beratung in Köln – Kanzlei Çakır & Carboni

Sie leben in Italien, Spanien, Frankreich oder einem anderen EU-Land und möchten nach Deutschland ziehen? Sie haben einen Daueraufenthalt-EU oder einen anderen Aufenthaltstitel und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Sie brauchen kompetente Unterstützung bei Ihrem Umzug?

 

Die Kanzlei Çakır & Carboni in Köln ist spezialisiert auf Ausländerrecht und EU-Mobilität. Wir kennen die rechtlichen Lage und helfen Ihnen, erfolgreich nach Deutschland zu kommen.

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Prüfung Ihres Aufenthaltstitels – Haben Sie wirklich einen “Daueraufenthalt-EU”?
  • Beratung zu § 38a AufenthG oder zu anderen Aufenthaltstiteln – Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
  • Vorbereitung Ihres Antrags – Welche Unterlagen brauchen Sie?
  • Familiennachzug organisieren – Ehepartner und Kinder nach Deutschland holen!
  • Verlängerung und Aufenthaltsverfestigung – Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Einbürgerung!
  • Rechtsmittel bei Ablehnung – Klage beim Verwaltungsgericht!

 

Ihre Vorteile bei uns:

  • Spezialisiert auf Ausländerrecht und EU-Mobilität – langjährige Erfahrung!
  • Interkulturelle Kompetenz – Wir verstehen die Herausforderungen von Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen!
  • Mehrsprachige Beratung – Deutsch, Türkisch, Italienisch!
  • Praxisorientiert – Wir sagen Ihnen konkret, was Sie tun müssen!
  • Bundesweit tätig – Auch wenn Sie nicht in Köln wohnen, können wir Sie unterstützen!
  • Persönliche Betreuung – Sie sind bei uns keine Nummer!
  • Transparente Kostenaufklärung – Beratungshilfe möglich!

 

Kontaktieren Sie uns, bevor Sie nach Deutschland einreisen – Prävention ist besser als Problemlösung!


Typische Fälle, die wir bearbeiten:

“Ich habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel aus Italien – kann ich damit nach Deutschland ziehen?”

  • Wir prüfen Ihren Titel und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

“Ich habe ein Jobangebot in Deutschland – wie bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis?”

  • Wir bereiten Ihren Antrag vor und begleiten Sie bei der Antragstellung.

“Mein Aufenthaltsantrag wurde abgelehnt – was kann ich tun?”

  • → Wir prüfen die gegen Sie ergangenen Ordnungsverfügung (Ablehnungsbescheid) und legen ggfs. Klage ein.

“Ich lebe seit 5 Jahren in Deutschland kann ich jetzt die Niederlassungserlaubnis bekommen?”

  • → Wir prüfen die Voraussetzungen und beantragen die Niederlassungserlaubnis für Sie.

“Meine Familie lebt noch in Spanien – wie kann ich sie nach Deutschland nachholen?”

  • → Wir organisieren den Familiennachzug und bereiten die Visumanträge vor.