Wie werde ich deutscher Staatsbürger? 

Sie leben seit Jahren in Deutschland. Sie haben hier gearbeitet, Steuern gezahlt, eine Familie gegründet. Ihre Kinder gehen hier zur Schule. Deutschland ist Ihre Heimat geworden. Aber Sie haben noch immer einen ausländischen Pass.


Jedes Mal bei Wahlen schauen Sie nur zu. Jedes Mal fühlt es sich an, als wären Sie nur „Gast" in Deutschland, obwohl Sie hier zuhause sind. Bei Reisen in andere Länder benötigen Sie oft ein Visum.


Die Lösung: Die deutsche Staatsangehörigkeit!


Mit dem deutschen Pass:

  • Wahlrecht – Sie können wählen und gewählt werden!
  • Kein Visum mehr für viele Länder – freies Reisen!
  • Keine Aufenthaltserlaubnis mehr nötig – nie wieder zur Ausländerbehörde!
  • EU-Bürger – Leben und Arbeiten in ganz Europa!
  • Konsularischer Schutz weltweit – deutsche Botschaft hilft Ihnen!
  • Verbeamtung möglich – auch im öffentlichen Dienst!
  • Sicherheit – Niemand kann Sie aus Deutschland ausweisen!


Und das Beste seit Juni 2024:

  • Sie dürfen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten! Doppelstaatsbürgerschaft ist jetzt erlaubt.


Die Frage, die Sie sich stellen:

“Wie werde ich deutscher Staatsbürger? Was muss ich tun? Wie lange dauert es? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?”



Dieser Artikel erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen. Die neuen Regelungen seit Juni 2024 (und Oktober 2025!)

  • Die Gesetzesänderungen 2024/2025: Was ist neu?

    Am 27. Juni 2024 trat das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft – die größte Reform seit Jahrzehnten!

    Die wichtigsten Änderungen:


    1. Aufenthaltsdauer verkürzt: Von 8 Jahren auf 5 Jahre!
    2. Doppelstaatsbürgerschaft: Sie dürfen Ihren alten Pass behalten!
    3. Gastarbeiter-Erleichterungen: Nur mündliche Deutschkenntnisse, kein Einbürgerungstest!
    4. Strengere Ausschlussgründe: Antisemitismus, Rassismus, Mehrfachehe schließen Einbürgerung aus!
    5. 5️.) Kinder: Geburtsortprinzip schon ab 5 Jahren Elternaufenthalt (statt 8 Jahren)!

    ⚠️ Die Änderung vom 30. Oktober 2025 (WICHTIG!)

    Am 30. Oktober 2025 wurde die sogenannte “Turbo-Einbürgerung” nach 3 Jahren abgeschafft!

    Was bedeutet das?


    VORHER (Juni 2024 - Oktober 2025):

    Einbürgerung möglich nach 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen (C1-Deutsch, ehrenamtliches Engagement usw.)

    JETZT (ab 30. Oktober 2025):

    Einheitliche Mindestfrist: 5 Jahre für alle!


    Ausnahme:

    Nur Ehepartner von Deutschen können weiterhin nach 3 Jahren eingebürgert werden.

    Für wen gilt die alte Regel?

    Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 30. Oktober 2025 gestellt haben:

    Sie profitieren noch von der alten 3-Jahres-Regel (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllten)!



  • Die 8 Hauptvoraussetzungen für die Einbürgerung (§ 10 StAG)

    Um deutscher Staatsbürger zu werden, müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    1. 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland!
    2. Unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU) oder einen Aufenthaltstitel besitzen (beachte aber Ausnahmen von diversen Aufenthaltstitels)! 
    3. Lebensunterhalt gesichert (ohne Sozialleistungen)!
    4. Deutschkenntnisse B1!
    5. Einbürgerungstest bestanden (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung)!
    6. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung!
    7. Keine Vorstrafen (bzw. nur geringfügige)!
    8. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit – NICHT MEHR ERFORDERLICH seit Juni 2024!

  • Zu 1.) 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

    Die Regel:

    Sie müssen seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.


    Was zählt als “rechtmäßiger Aufenthalt”?

    ✅ Mit Aufenthaltserlaubnis (befristet)

    ✅ Mit Niederlassungserlaubnis (unbefristet)

    ✅ Mit Daueraufenthalt-EU

    ✅ Mit Blaue Karte EU

    ✅ Als EU-Bürger (Freizügigkeit)

    ✅ Zeit während des Asylverfahrens – zählt mit, wenn Sie als Flüchtling anerkannt werden!


    Was zählt nicht?

    ❌ Zeit mit Duldung (Aussetzung der Abschiebung)

    ❌ Illegaler Aufenthalt

    ❌ Nur mit Touristenvisum (Kurzaufenthalt)


    Welche Aufenthaltstitel gelten NICHT für Einbürgerung?


    WICHTIG:

    Mit folgenden Aufenthaltstiteln können Sie NICHT eingebürgert werden:

    ❌ § 16a, 16b, 16d, 16e, 16f AufenthG (Ausbildung, Studium, Anerkennung)

    ❌ § 17 AufenthG (Sonstige Ausbildungszwecke)

    ❌ § 18f AufenthG (Arbeitsplatzsuche)

    ❌ § 19, 19b, 19e AufenthG (Mobilitätskarten)

    ❌ § 20 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Abschluss)

    ❌ § 22, 23a, 24 AufenthG (Aufnahme, vorübergehender Schutz)

    ❌ § 25 Abs. 3-5 AufenthG (Abschiebungsverbote)

    ❌ § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht)


    Das heißt:

    Sie müssen ERST Ihre Aufenthaltserlaubnis wechseln (z.B. nach Studienabschluss zu § 18a/18b AufenthG), DANN erst läuft die 5-Jahres-Frist für Einbürgerung!

  • Zu 2.) Unbefristetes Aufenthaltsrecht

    Die Regel:

    Sie müssen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen oder eine Aufenthaltserlaubnis, die voraussichtlich zum Daueraufenthalt führt.


    Was gilt?

    ✅ Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG)

    ✅ Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG)

    ✅ Bestimmte Aufenthaltserlaubnisse:

    - § 18a, 18b, 18d AufenthG (Fachkräfte)

    - § 18c AufenthG (Hochqualifizierte)

    - § 25 Abs. 1, 2 AufenthG (Flüchtlinge)

    - § 28, 30, 31, 36 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen/Ausländern mit NE)

    - Usw.


    Was gilt NICHT?

    ❌ Befristete Aufenthaltserlaubnis ohne Aussicht auf Daueraufenthalt (siehe Liste oben)

    ❌ Duldung

    ❌ Aufenthaltsgestattung

  • Zu 3.) Lebensunterhalt gesichert (ohne Sozialleistungen!)

    Die Regel:

    Sie und Ihre Familienangehörigen müssen Ihren Lebensunterhalt ohne Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) bestreiten können.

    Was bedeutet das konkret? Ihr Einkommen muss mindestens so hoch sein wie der Bedarf nach SGB II.


    Was zählt als Einkommen?

    ✅ Gehalt (netto)

    ✅ Selbstständige Einkünfte

    ✅ Rente

    ✅ Kindergeld (zählt mit!)

    ✅ Elterngeld (zählt mit!)

    ✅ Arbeitslosengeld I (zählt mit!)

    ✅ Wohngeld (zählt mit!)

    ✅ Unterhaltszahlungen


    Was zählt nicht?

    ❌ Bürgergeld (ALG II / Jobcenter-Leistungen)

    ❌ Sozialhilfe (SGB XII vom Sozialamt)

    ❌ Grundsicherung im Alter


    ACHTUNG seit Oktober 2025:

    Strengere Regelung!

    Die Übergangsregelung (§ 40a StAG) ist ausgelaufen!

    Früher (bis 30. Oktober 2025):

    Für Anträge vor dem 23. August 2023 galt die alte, großzügigere Regelung beim Lebensunterhalt.

    Jetzt (ab 30. Oktober 2025):

    Für alle Anträge gilt die strenge neue Regelung:

    Kein Bürgergeld-Bezug erlaubt!

    Lebensunterhalt muss vollständig gesichert sein!


    Ausnahmen:

    In folgenden Fällen wird der Lebensunterhalt NICHT verlangt:

    ✅ Ehepartner von Deutschen (bei Einbürgerung nach § 9 StAG)

    ✅ Minderjährige Kinder, die mit Eltern eingebürgert werden

    ✅ In Schul-/Berufsausbildung (unter bestimmten Umständen)

    ✅ Rentenalter – wenn Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben

    ✅ Krankheit/Behinderung – wenn Sie nachweislich nicht arbeiten können


    Wichtig:

    Auch wenn Sie aktuell kein Bürgergeld beziehen, prüft die Behörde:

    Haben Sie in den letzten Jahren Bürgergeld bezogen?

    Ja → Das kann problematisch sein!

    Nein → Gut!


    Wie lange darf ich kein Bürgergeld mehr bezogen haben?

    Faustregel: In den letzten 2-3 Jahren sollten Sie kein Bürgergeld bezogen haben.

    Besser: Seit mindestens 2 Jahren durchgehend selbst für Lebensunterhalt gesorgt!

  • Zu 4.) Deutschkenntnisse B1

    Die Regel:

    Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben. “Ausreichend” bedeutet: Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)!


    Wie weise ich B1 nach?


    Option 1: Sprachzertifikat B1

    ✅ Goethe-Zertifikat B1

    ✅ telc Deutsch B1

    ✅ ÖSD Zertifikat B1

    ✅ Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) – Gesamtergebnis B1

    ✅ TestDaF (für Studium)


    Option 2: Deutscher Schulabschluss

    ✅ Hauptschulabschluss (oder höher) in Deutschland

    ✅ Realschulabschluss

    ✅ Abitur

    Kein Sprachzertifikat nötig!


    Option 3: Deutschsprachiges Studium/Ausbildung

    ✅ Studium in deutscher Sprache (Bachelor, Master an deutscher Hochschule)

    ✅ Berufsausbildung in Deutschland (IHK-Abschluss, Gesellenbrief)

    Kein Sprachzertifikat nötig!


    Option 4: Erfolgreicher Integrationskurs

    ✅ “Zertifikat Integrationskurs” mit DTZ B1

    Erhalten Sie, wenn Sie den Integrationskurs erfolgreich abschließen

    WICHTIG:

    Der Einbürgerungstest ersetzt NICHT den Sprachnachweis! Sie brauchen beides:

    B1-Zertifikat (Deutsch)


    Einbürgerungstest (Wissen über Deutschland)

    🎁 ERLEICHTERUNG: Gastarbeitergeneration!


    Wer?

    Personen, die bis zum 30. Juni 1974 als Gastarbeiter oder Vertragsarbeiter (DDR) nach Deutschland gekommen sind.

    Auch: Ehepartner, die innerhalb von 10 Jahren nachgezogen sind.


    Erleichterung:

    ✅ Nur mündliche Deutschkenntnisse nötig (einfach, Alltag)

    ✅ KEIN formelles Sprachzertifikat B1 erforderlich!

    ✅ KEIN Einbürgerungstest erforderlich!


    Das heißt:

    Sie müssen nur nachweisen, dass Sie sich im Alltag mündlich auf Deutsch, ohne große Probleme, verständigen können.

    Nachweis:

    Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der Einbürgerungsbehörde

    Keine Prüfung, kein Test!

    Diese Regelung ist eine Würdigung Ihrer Lebensleistung!


    🎁 HÄRTEFALLREGELUNG

    Wenn Sie B1 wegen Krankheit, Behinderung oder Alter NICHT schaffen können:

    → Einfache mündliche Kenntnisse können ausreichen (Härtefall nach § 10 Abs. 6 StAG)


    Voraussetzung:

    ✅ Ärztliches Attest, dass Sie B1 trotz Bemühungen nicht lernen können

    ✅ Alter (über 65-67 Jahre)

    ✅ Körperliche, geistige oder seelische Krankheit/Behinderung

  • Zu 5.) Einbürgerungstest bestanden

    Die Regel:

    Sie müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Wie weise ich das nach? Durch einen Einbürgerungstest!


    Was ist der Einbürgerungstest?

    33 Fragen (Multiple Choice), 3 Antwortmöglichkeiten pro Frage, 30 Fragen zu Deutschland allgemein (Geschichte, Politik, Gesellschaft), 3 Fragen zu Ihrem Bundesland, 60 Minuten Zeit. 

    Sie bestehen den Test, wenn mindestens 17 Antworten von 33 richtig sind. Themenbereiche: Leben in der Demokratie (Grundrechte, Wahlen, Parteien), Geschichte und Verantwortung (NS-Zeit, deutsche Einheit, Holocaust), Mensch und Gesellschaft (Gleichberechtigung, Religionsfreiheit, Toleranz).


    Beispielfragen:

    • Wann war die Wiedervereinigung Deutschlands? (1990)
    • Wie viele Bundesländer hat Deutschland? (16)
    • Was bedeutet Meinungsfreiheit?
    • Welche Farben hat die deutsche Flagge? (Schwarz-Rot-Gold)

    Vorbereitung:

    ✅ Kostenlos: Online-Test auf BAMF-Website (alle 310 Fragen!)

    ✅ Einbürgerungskurs: Ca. 195 € (freiwillig)

    ✅ Apps: Viele kostenlose Apps zum Üben


    Wo kann ich den Test machen?

    Bei einer Prüfstelle – meist Volkshochschulen (VHS) oder Sprachschulen.

    Liste der Prüfstellen auf BAMF-Website: www.bamf.de


    AUSNAHMEN – Sie brauchen KEINEN Einbürgerungstest:

    ✅ Deutscher Schulabschluss (Hauptschule oder höher)

    ✅ Deutsches Studium

    ✅ Erfolgreicher Integrationskurs mit Test “Leben in Deutschland” (mind. 17/33 Punkte)

    ✅ Gastarbeitergeneration (bis 30. Juni 1974 eingereist)

    ✅ Krankheit/Behinderung (ärztliches Attest erforderlich)

    ✅ Hohes Alter (wird im Einzelfall entschieden)

  • Zu 6.) Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

    Die Regel:

    Sie müssen sich bekennen zur:

    • Freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. 
    • Besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft. 
    • Schutz jüdischen Lebens. 
    • Friedlichen Zusammenleben der Völker.

    Wie mache ich das?

    Bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde müssen Sie ein feierliches Bekenntnis ablegen:

    “Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.”

    NEU seit Juni 2024:

    Zusätzliches Bekenntnis zur:

    • Historischen Verantwortung für den Holocaust
    • Schutz jüdischen Lebens in Deutschland
    • Friedliches Zusammenleben der Völker
    • Verbot von Angriffskriegen

    AUSSCHLUSSGRÜNDE (sehr streng!):

    ❌ Antisemitismus – jede Form von Judenfeindlichkeit schließt Einbürgerung aus!

    ❌ Rassismus – Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religion

    ❌ Menschenverachtung – Verachtung von Menschen aufgrund ihrer Identität

    ❌ Verfassungsfeindliche Bestrebungen – Ablehnung der Demokratie

    ❌ Mehrfachehe (Polygamie) – Sie dürfen nur mit einer Person verheiratet sein!

    ❌ Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau


    Das bedeutet:

    Wenn Sie z.B. in sozialen Medien antisemitische oder rassistische Inhalte teilen oder liken:

    Einbürgerung wird abgelehnt! 

    Wenn Sie verfassungsfeindliche Organisationen unterstützen:

    Einbürgerung wird abgelehnt!

  • Zu 7.) Keine Vorstrafen (bzw. nur geringfügige)

    Die Regel:

    Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden sein. 


    Was ist nicht schädlich?

    ✅ Geringfügige Geldstrafen (z.B. 10 Tagessätze wegen Schwarzfahren)

    ✅ Fahrlässige Straftaten (weniger problematisch als vorsätzliche)

    ✅ Einstellungen (§ 153 StPO, § 154 StPO)

    ✅ Verwarnungen


    Was ist problematisch?

    ❌ Freiheitsstrafe von 6+ Monaten

    ❌ Geldstrafe von 180+ Tagessätzen

    ❌ Mehrere Vorstrafen (auch wenn einzeln unter den Grenzen)

    ❌ Betrug, Diebstahl, Körperverletzung

    ❌ Verkehrsdelikte (Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht)

  • Zu 8.) Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit – NICHT MEHR ERFORDERLICH!

    WICHTIGSTE ÄNDERUNG seit Juni 2024: Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit NICHT mehr aufgeben! Doppelstaatsbürgerschaft ist jetzt erlaubt!


    Das bedeutet:

    ✅ Sie können deutscher Staatsbürger werden UND Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten!

    ✅ Zwei Pässe – türkisch UND deutsch, marokkanisch UND deutsch, usw.!

    ✅ Alle Rechte in beiden Ländern!

    Das gilt für ALLE Herkunftsländer – nicht nur EU!


    ABER:

    Prüfen Sie, ob Ihr Herkunftsland die Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt!


Verkürzte Fristen

Wann Sie schon früher eingebürgert werden können!

  • Schnellweg 1: Ehepartner von Deutschen (§ 9 StAG)

    Personen, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben). Frist: 3 Jahre!


    Voraussetzungen:

    ✅ 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland!

    ✅ Ehe besteht seit mindestens 2 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung)!

    ✅ Eheliche Lebensgemeinschaft besteht fort (Sie leben zusammen)!

    ✅ Deutschkenntnisse B1!

    ✅ Einbürgerungstest bestanden!

    ✅ Bekenntnis zur FDGO!

    ✅ Keine Vorstrafen!

    KEIN Lebensunterhalt erforderlich!

    KEINE Niederlassungserlaubnis erforderlich!

  • Schnellweg 2: Nach Tod oder Scheidung (§ 9 Abs. 2 StAG)

    Personen, deren deutscher Ehepartner gestorben ist oder die geschieden wurden.

    Frist: 3 Jahre Aufenthalt + Antrag innerhalb 1 Jahr nach Tod/Scheidung


    Voraussetzungen:

    ✅ Antrag innerhalb 1 Jahr nach Tod des deutschen Ehepartners oder nach Rechtskraft der Scheidung!

    ✅ Sie leben als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind aus der Ehe in familiärer Gemeinschaft!

    ✅ Das Kind hat bereits die deutsche Staatsangehörigkeit!

    ✅ Alle anderen Voraussetzungen (B1, Test, usw.)!

  • Schnellweg 3: Besondere Integrationsleistungen – ABGESCHAFFT!

    WICHTIG:

    Dieser Schnellweg wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft!

    Früher (Juni 2024 - Oktober 2025): Einbürgerung nach 3 Jahren möglich bei:

    Deutschkenntnisse C1 (sehr gut) und ehrenamtliches Engagement: Besondere schulische, berufliche oder ehrenamtliche Leistungen


    JETZT (ab 30. Oktober 2025):

    Nicht mehr möglich!

    Mindestfrist: 5 Jahre für alle!


    Ausnahme:

    Wenn Sie Ihren Antrag VOR dem 30. Oktober 2025 gestellt haben:

    Alte Regelung gilt noch für Sie (wenn Voraussetzungen erfüllt waren)!

  • Schnellweg 4: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher (§ 13 StAG)

    Personen, die früher die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und sie verloren haben.

    Frist: Sofort! (Keine Wartezeit!)


    Voraussetzungen:

    ✅ Sie hatten früher die deutsche Staatsangehörigkeit!

    ✅ Sie haben sie verloren (z.B. durch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit vor Juni 2024)!

    ✅ Sie leben im Ausland oder im Inland!

    ✅ Bekenntnis zur FDGO!


    WICHTIG:

    Sie sind erst deutscher Staatsbürger, wenn Sie die Urkunde in der Hand haben!


    Mit Aushändigung der Urkunde:

    → Sie sind offiziell deutscher Staatsbürger!

    → Herzlichen Glückwunsch! 🎉


Häufige Fehler

Wann Sie schon früher eingebürgert werden können!

  • Fehler 1: Noch Bürgergeld beziehen

    “Ich beziehe seit 6 Monaten Bürgergeld – kann ich trotzdem beantragen?”

    Nein!

    Lebensunterhalt ist NICHT gesichert

    Antrag wird abgelehnt


    Lösung:

    Erst Job finden, Bürgergeld-Bezug beenden. Dann (nach mind. 12-24 Monaten ohne Bürgergeld) Einbürgerung beantragen

  • Fehler 2: Falschen Aufenthaltstitel

    “Ich bin seit 5 Jahren Student in Deutschland kann ich jetzt eingebürgert werden?”

    Nein! Mit Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b AufenthG) können Sie NICHT eingebürgert werden!


    Lösung:

    Nach Studienabschluss: Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18a/18b AufenthG). Dann erst: 5 Jahre warten (ab Fachkraft-AE!) Oder: Erst Niederlassungserlaubnis beantragen.

  • Fehler 3: Einbürgerungstest = Sprachnachweis?

    “Ich habe den Einbürgerungstest bestanden – reicht das nicht?”

    Nein! Sie brauchen BEIDES:

    • Deutschkenntnisse B1 (Sprachzertifikat)
    • Einbürgerungstest (Wissen über Deutschland)

    Ohne B1-Zertifikat → Ablehnung


    Lösung:

    B1-Prüfung ablegen!

  • Fehler 4: Dokumente nicht beglaubigt übersetzen lassen

    “Ich habe die Geburtsurkunde selbst übersetzt – das reicht doch!”

    Nein! Alle nicht-deutschen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden!

    • Ohne beglaubigte Übersetzung Ablehnung oder Rückfrage

    Lösung:

    Vereidigten Übersetzer beauftragen.

  • Fehler 5: Vorstrafen verschwiegen

    “Ich sage nicht, dass ich vor 2 Jahren wegen Diebstahls verurteilt wurde…”

    Sehr schlechte Idee!

    Die Behörde fragt beim Bundeszentralregister nach!

    Verschweigen = Täuschung → Noch schlimmer!

    Antrag abgelehnt + ggf. Strafverfahren wegen Täuschung


    Lösung: Ehrlich sein!

  • Fehler 6: Antisemitische/rassistische Social-Media-Posts

    “Ich habe auf Facebook einen antisemitischen Beitrag geteilt…”

    Problem:

    Die Sicherheitsbehörden prüfen Ihre Social-Media-Profile!

    → Antisemitismus, Rassismus 

    • Ausschlussgrund!
    • Antrag wird abgelehnt

    Lösung: Vor Antragstellung: Alle problematischen Inhalte löschen. Aber: Kann trotzdem entdeckt werden (Screenshots). Besser: Nie solche Inhalte posten!


Besondere Erleichterungen

Gastarbeitergeneration

Personen, die bis zum 30. Juni 1974 als Gastarbeiter oder Vertragsarbeiter (DDR) nach Deutschland kamen. Auch: Ehepartner, die innerhalb von 10 Jahren nach Deutschland nachgezogen sind.

 

Erleichterungen:

  • Nur mündliche Deutschkenntnisse (einfach, im Alltag)
  • KEIN formelles Sprachzertifikat B1!
  • KEIN Einbürgerungstest!

 

Nachweis:

Nachweis, dass Sie bis 30. Juni 1974 eingereist sind (alte Aufenthaltstitel, Arbeitsverträge usw.)

Gespräch mit Sachbearbeiter (mündliche Deutschkenntnisse werden geprüft im Gespräch)

Diese Regelung würdigt Ihre Lebensleistung für Deutschland!

 

Kinder

In Deutschland geborene Kinder:

Wenn ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat:

Kind wird automatisch deutscher Staatsbürger (Geburtsortprinzip, seit 27. Juni 2024)!

 

Miteinbürgerung von Kindern:

Kinder unter 16: Können im Antrag der Eltern miteingebürgert werden. Vereinfachte Voraussetzungen für Kinder

 

Härtefälle

Deutsch B1 nicht möglich wegen:

  • Krankheit
  • Behinderung
  • Hohes Alter

Mündliche Deutschkenntnisse können ausreichen (Härtefall)

 

Nachweis:

Ärztliches Attest hinsichtlich der Erkrankung/ Behinderung erforderlich!

Professionelle Unterstützung in Köln

Kanzlei Çakır & Carboni

Unsere Leistungen für Sie

Sie möchten deutscher Staatsbürger werden? Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Ihr Antrag wurde abgelehnt? Sie haben Fragen zur Doppelstaatsbürgerschaft?

 

Die Kanzlei Çakır & Carboni in Köln ist spezialisiert auf Einbürgerung/ Staatsangehörigkeitsrecht. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit!

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Prüfung Ihrer Voraussetzungen – Können Sie schon eingebürgert werden?
  • Berechnung Ihrer Aufenthaltszeiten – Wann können Sie frühestens beantragen?
  • Hilfestellung bei der Zusammenstellung aller Unterlagen – Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen!
  • Antragstellung!
  • Rechtsmittel bei Ablehnung –Klageverfahren!
  • Gastarbeiter-Erleichterungen – Wir helfen Ihnen, diese Erleichterungen zu nutzen!

 

Ihre Vorteile bei uns:

  • Spezialisiert auf Einbürgerung – langjährige Erfahrung!
  • Interkulturelle Kompetenz – Wir verstehen Ihre Situation!
  • Mehrsprachige Beratung – Deutsch, Türkisch, Italienisch!
  • Praxisorientiert – Konkrete Schritte, keine Theorie!
  • Bundesweit tätig – Auch wenn Sie nicht in Köln wohnen!
  • Persönliche Betreuung – Sie sind keine Nummer!
  • Transparente Kostenberatung!

 

Warum gerade jetzt eine Beratung wichtig ist:

  • Neue Gesetzeslage! – Seit Juni 2024 viele Änderungen!
  • Fehler vermeiden – Ein falscher Antrag kostet Geld und Zeit!
  • Maximale Erfolgsaussichten – Mit Anwalt deutlich höhere Bewilligungsquote!

 



Kontaktieren Sie uns, BEVOR Sie den Antrag stellen – Prävention ist besser als Korrektur!

 

Typische Fälle, die wir bearbeiten:

  • “Ich bin seit 6 Jahren in Deutschland – kann ich schon eingebürgert werden?”

Wir prüfen Ihre Aufenthaltszeiten und Voraussetzungen genau.

  • “Ich beziehe Bürgergeld – bekomme ich trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit?”

Wir entwickeln eine Strategie (z.B. erst Job, dann Antrag).

  • “Ich bin Gastarbeiter seit 1970 – welche Erleichterungen habe ich?”

Wir nutzen die Gastarbeiter-Erleichterungen für Sie (keine B1-Prüfung, kein Test)!

  • “Mein Antrag wurde abgelehnt – was nun?”

Wir legen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ein.

  • “Ich bin mit einem Deutschen verheiratet – kann ich schon nach 3 Jahren eingebürgert werden?”

Wir prüfen die Voraussetzungen für die beschleunigte Einbürgerung!

 

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!

Auch telefonisch oder per Videocall möglich – Sie müssen nicht nach Köln kommen!

Im kostenpflichtigen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, prüfen die Voraussetzungen und entwickeln eine Strategie für Ihre Einbürgerung.

 

Bei Fragen zur Finanzierung über Beratungshilfe beraten wir Sie gerne.

 

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Ausländerrecht/Migrationsrecht.