Ehescheidung

Die Wahrheit über Antragsteller und Antragsgegner.

Bekomme ich von meinem getrenntlebenden Partner Trennungsunterhalt?

Ist es für mich nachteilig, wenn ich das Ehescheidungsverfahren einleite?



Die Ehe ist gescheitert, das Trennungsjahr läuft ab – und plötzlich steht eine Frage im Raum: “Soll ich die Scheidung einreichen oder warte ich ab, bis mein Ex-Partner das tut?”

Viele Menschen zögern aus Angst sich durch den ersten Schritt in eine nachteilige Position zu bringen. Andere befürchten als “Schuldiger” dazustehen oder finanziell benachteiligt zu werden.


Doch was ist wirklich dran an diesen Befürchtungen? Gibt es rechtliche Nachteile, wenn Sie die Scheidung einreichen? Oder ist es sogar besser den ersten Schritt zu machen?

Dieser Artikel klärt alle Mythen auf und gibt Ihnen fundierte Informationen über die tatsächlichen Vor- und Nachteile – damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.


Die rechtliche Wahrheit vorweg: Kein Nachteil für den Antragsteller!


Was sagt das Gesetz?

Rechtlich gesehen macht es grundsätzlich keinen Unterschied, wer die Scheidung einreicht. Es gibt keine rechtlichen Nachteile für denjenigen, der den Antrag stellt.


Wichtig zu verstehen:

Keine Auswirkung auf Unterhaltsfragen – wer den Antrag stellt, hat weder Vor- noch Nachteile bei Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt!

Keine Auswirkung auf das Sorgerecht – das Sorgerecht für gemeinsame Kinder hängt nicht davon ab, wer die Scheidung einreicht!

Keine Auswirkung auf den Zugewinnausgleich – die Vermögensaufteilung erfolgt unabhängig davon, wer den Antrag stellt!

Keine “Schuldfrage” – Deutschland kennt das Verschuldensprinzip nicht mehr, es gilt das Zerrüttungsprinzip (§ 1565 BGB)!


Fazit: Juristisch gesehen sind Antragsteller und Antragsgegner gleichgestellt. Die Rollenverteilung hat keine Auswirkung auf die Scheidungsfolgen.

  • Warum zögern dann so viele Menschen?

    Die psychologische Dimension!

    Obwohl es rechtlich keinen Unterschied macht, gibt es psychologische und praktische Überlegungen, die Menschen davon abhalten, den ersten Schritt zu machen.


    Häufige Befürchtungen:

     “Ich will nicht als derjenige dastehen, der die Ehe beendet”!

    • Emotionale Belastung, Schuldgefühle!

     “Meine Familie oder Freunde könnten mich verurteilen”!

    • Soziale Stigmatisierung!

    “Vielleicht ändert sich noch etwas”!

    • Hoffnung auf Versöhnung!

    “Ich will nicht die Kosten tragen”!

    • Finanzielle Sorgen (mehr dazu später)!

    “Ich habe Angst, etwas falsch zu machen”!

    • Unsicherheit über das Verfahren!

    Diese Gefühle sind völlig normal und verständlich. Doch es ist wichtig, zwischen emotionalen Bedenken und rechtlichen Fakten zu unterscheiden.

  • Die Rollen im Scheidungsverfahren: Antragsteller vs. Antragsgegner

    Was bedeuten die Begriffe?


    Antragsteller:

    Die Person, die einen Rechtsanwalt beauftragt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.


    Antragsgegner:

    Die Person, gegen die sich der Antrag formal richtet. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist “Gegner” ein rein formaler Begriff – man ist nicht wirklich “gegen” den anderen.


    Wichtig: Diese Bezeichnungen sind rein verfahrenstechnisch und haben keine wertende Bedeutung!


    Der Anwaltszwang in Deutschland. In Deutschland gilt für Scheidungen der Anwaltszwang (§ 114 FamFG):


    📌 Mindestens ein Ehepartner muss zwingend einen Anwalt haben!

    📌 Der Antragsteller muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein!

    📌 Der Antragsgegner kann, muss aber nicht einen eigenen Anwalt beauftragen!


    Das bedeutet: Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Einer von beiden muss also zwangsläufig den Antrag stellen und einen Anwalt beauftragen.

  • Die tatsächlichen Vor- und Nachteile -eine ehrliche Analyse:

    Vorteile als Antragsteller

    ✅ Kontrolle über den Zeitpunkt!

    Sie bestimmen, wann die Scheidung eingereicht wird – nicht Ihr Ex-Partner.

    ✅ Kontinuierliche anwaltliche Betreuung!

    Sie haben während des gesamten Verfahrens einen Ansprechpartner für alle Fragen.

    ✅ Aktive Gestaltung des Verfahrens!

    Sie können frühzeitig Weichen stellen und sind nicht reaktiv.

    ✅ Psychologischer Vorteil!

    Manche Menschen empfinden es als stärkend, aktiv zu handeln, statt abzuwarten.

    ✅ Rechtssicherheit von Anfang an!

    Ihr Anwalt kümmert sich um alle Fristen und Anforderungen des Gerichts.

    ✅ Sicherung von Stichtagen!

    Bei vermögensrechtlichen Fragen kann der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend sein (mehr dazu später!).


    Nachteile als Antragsteller

    ❌ Vorstreckung der Gerichtskosten!

    Sie müssen zunächst die kompletten Gerichtskosten vorauszahlen.

    ❌ Anwaltskosten trägt zunächst der Antragsteller!

    Sie bezahlen Ihren Anwalt – zumindest initial.

    ❌ Organisationsaufwand!

    Sie müssen Unterlagen beschaffen, Formulare ausfüllen, aktiv werden.

    ❌ Emotionale Belastung!

    Sie müssen den “ersten Schritt” machen – das kann emotional schwer sein.

    Aber: Die finanziellen Nachteile sind oft nur temporär! Am Ende werden die Kosten meist geteilt (dazu später mehr).


    Vorteile als Antragsgegner

    ✅ Keine Kostenvorstreckung!

    Sie müssen die Gerichtskosten nicht vorstrecken.

    ✅ Kein Anwalt zwingend erforderlich!

    Bei einvernehmlichen Scheidungen können Sie ohne eigenen Anwalt bleiben.

    ✅ Weniger organisatorischer Aufwand!

    Der Antragsteller und sein Anwalt erledigen den formalen Papierkram.

    ✅ Psychologische Entlastung!

    Man kann sich sagen: “Ich habe nicht die Ehe beendet”.


    Nachteile als Antragsgegner

    ❌ Keine Kontrolle über den Zeitpunkt!

    Ihr Partner bestimmt, wann die Scheidung eingereicht wird.

    ❌ Kein direkter anwaltlicher Ansprechpartner!

    Sie haben (bei einvernehmlicher Scheidung) keinen eigenen Anwalt, der Sie durchgehend berät.

    ❌ Passive Rolle!

    Sie reagieren nur, anstatt aktiv zu gestalten.

    ❌ Möglicher Informationsnachteil!

    Ohne eigenen Anwalt könnten Sie wichtige Details übersehen.

    ❌ Risiko bei Interessenkonflikten!

    Wenn doch Streit aufkommt, stehen Sie ohne rechtlichen Beistand da.

  • Die Kostenfrage: Wer zahlt was?

    Die Gerichtskosten

    Zunächst: Der Antragsteller streckt die Gerichtskosten vor. Das Gericht fordert einen Gerichtskostenvorschuss an, bevor es tätig wird.

    Am Ende: Das Familiengericht teilt die Gerichtskosten meist hälftig zwischen beiden Ehepartnern auf.


    Fazit: Der Antragsteller streckt vor, bekommt aber die Hälfte zurück!


    Die Anwaltskosten.

    Das ist der größere Posten:

    Der Antragsteller beauftragt einen Anwalt und zahlt dessen Honorar. Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.


    Bei einvernehmlicher Scheidung:

    Viele Paare vereinbaren, dass sie die Kosten des einen Anwalts gemeinsam tragen – jeder zahlt die Hälfte. Das ist völlig legal und spart Geld!


    Bei streitiger Scheidung:

    Beide Partner brauchen jeweils eigene Anwälte. Die Kosten verdoppeln sich entsprechend.

    Die Verfahrenskostenhilfe (VKH).

    Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen:

    Das Gericht übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten!

    Ggf. müssen Sie in kleinen Raten zurückzahlen!

    Voraussetzung: Niedriges Einkommen und kaum Vermögen!

    Wichtig: VKH bekommt sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind! Jeder muss separat einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe stellen. Beachte, die Gerichtskasse prüft nach Abschluss des Verfahrens einmal im Jahr insgesamt vier Jahre lang, ob sich die finanziellen Verhältnis der Person die Verfahrenskostenhilfe erhalten hat, geändert haben. Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse zum positiven geändert, kann die Gerichtskasse die Kosten, die für Sie getragen hat, von Ihnen zurückverlangen.

  • Der entscheidende Faktor: Der Stichtag beim Zugewinnausgleich

    Warum der Antragszeitpunkt finanziell relevant sein kann. 

    Hier wird es interessant – und hier kann es durchaus einen strategischen Unterschied machen, wer wann die Scheidung einreicht!


    Der Stichtag für das Endvermögen:

    Beim Zugewinnausgleich (Vermögensaufteilung bei Scheidung) ist der Stichtag für die Berechnung des “Endvermögens” entscheidend:

    📅 Stichtag = Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner!


    Was bedeutet das konkret?

    🔹 Alles Vermögen, das bis zu diesem Tag erwirtschaftet wird, fließt in den Zugewinnausgleich!

    🔹 Alles, was danach passiert, ist irrelevant!

    🔹 Vermögen, das ein Partner nach diesem Stichtag erwirbt, muss nicht mehr geteilt werden!

    🔹 Vermögen, das ein Partner nach diesem Stichtag ausgibt, mindert nicht mehr den Zugewinn!


    Wichtig: Das Gesetz schützt Sie zwar vor böswilliger Vermögensminderung (§ 1375 Abs. 2 BGB), aber das müssen Sie beweisen – und das ist oft schwierig!


    In folgenden Situationen kann es finanziell vorteilhaft sein, die Scheidung zügig einzureichen:

    🚨 Der Partner hat ein hohes, schwankendes Einkommen (z.B. Selbständiger mit gutem Jahr)!

    🚨 Der Partner baut systematisch Vermögen ab!

    🚨 Der Partner könnte Vermögen verheimlichen oder ins Ausland schaffen!

    🚨 Sie haben Grund zur Annahme, dass sich die Vermögensverhältnisse verschlechtern!


    In diesen Fällen sollten Sie nicht abwarten, sondern aktiv werden!


    Allerdings: Diese strategischen Überlegungen sind komplex und erfordern fundierte rechtliche Beratung. Die Wahl des richtigen Zeitpunkts kann mehrere Tausend Euro Unterschied bedeuten.

    Wann Sie mit dem Antrag auch zu früh sein können.

    Vorsicht: Es gibt auch Situationen, in denen ein zu früher Antrag nachteilig sein kann:

    ⚠️ Das Trennungsjahr ist noch nicht vorbei!

    - Der Antrag könnte abgewiesen werden. 

    - Zusätzliche Kosten entstehen. 

    - Kein Anspruch auf VKH bei verfrühtem Antrag.

    ⚠️ Ihr Einkommen wird sich bald verbessern!

    - Höheres Einkommen bei Antragstellung = höherer Verfahrenswert = höhere Kosten

    Fazit: Der Zeitpunkt der Antragstellung kann finanziell relevant sein – aber das hängt vom Einzelfall ab!

  • Einvernehmliche vs. streitige Scheidung: Was ist besser?

    Die einvernehmliche Scheidung.


    Voraussetzungen: 

    • Beide wollen sich scheiden lassen. 
    • Alle Folgesachen sind geklärt (Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht). 
    • Keine offenen Streitpunkte.

    Ablauf: 

    • Ein Ehepartner beauftragt einen Anwalt. 
    • Der andere stimmt der Scheidung zu (braucht keinen eigenen Anwalt). 
    • Schnelles, unkompliziertes Verfahren.

    Vorteile: 

    ✅ Niedrigere Kosten (nur ein Anwalt)!

    ✅ Weniger belastend für beide!

    ✅ Planbar!


    Risiko für den Antragsgegner:

    Ohne eigenen Anwalt können Sie keine eigenen Anträge stellen. Wenn doch noch Konfliktpunkte auftauchen, stehen Sie ohne rechtliche Vertretung da!


    Die streitige Scheidung

    Wann streitig? 

    • Bei Uneinigkeit über Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht. 
    • Wenn ein Partner nicht zustimmt.
    • Bei komplexen Vermögensverhältnissen.
    • Ablauf: 
    • Beide Ehepartner beauftragen jeweils einen Anwalt. 
    • Langwieriges Verfahren mit mehreren Terminen. 

    Nachteile: 

    ❌ Hohe Kosten (beide Anwälte + längeres Verfahren)!

    ❌ Lange Dauer (1-3 Jahre nicht selten)!

    ❌ Emotional belastend!

  • Die unterschätzte Frage: Wer sollte die Scheidung einreichen?

    Wann Sie der Antragsteller sein sollten.


    In folgenden Situationen kann es sinnvoll sein, selbst die Scheidung einzureichen:

    ✅ Sie wollen Kontrolle über den Zeitpunkt (aus den oben genannten Gründen)!

    ✅ Sie befürchten, dass Ihr Partner die Scheidung hinauszögert!

    ✅ Sie brauchen Rechtssicherheit und wollen durchgehend beraten werden!

    ✅ Sie haben ein Interesse daran Stichtage zu sichern!

    ✅ Ihr Partner ist unzuverlässig (kommt Pflichten nicht nach)!

    ✅ Sie leben im Ausland – dann ist es oft einfacher, wenn Sie den Antrag stellen (keine Zustellung ins Ausland nötig)!


    Wann es egal ist, wer den Antrag stellt?

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn:

    • Beide sich scheiden lassen wollen!
    • Alle Punkte geklärt sind!
    • Eine Kostenvereinbarung getroffen wurde!
    • Strategische Vermögensüberlegungen keine Rolle spielen!

    In diesen Fällen können Sie ganz pragmatisch entscheiden – zum Beispiel: 

    • Wer hat mehr Zeit? 
    • Wer ist besser organisiert?
    • Wer hat Anspruch auf VKH?
  • Praktische Tipps für Ihre Entscheidung.

    Checkliste: Soll ich die Scheidung einreichen?

    Beantworten Sie für sich die folgenden Fragen:


    Emotionale Ebene: 

    • Bin ich bereit, den ersten Schritt zu machen? 
    • Kann ich mit der Rolle des “Antragstellers” umgehen? 
    • Will ich Kontrolle über den Prozess haben?

    Finanzielle Ebene: 

    • Kann ich die Kosten vorstrecken? (oder habe ich Anspruch auf VKH?) 
    • Gibt es vermögensrechtliche Gründe schnell zu handeln? 
    • Ändert sich meine Einkommenssituation bald?

    Strategische Ebene: 

    • Ist eine einvernehmliche Lösung möglich? 
    • Besteht die Gefahr, dass mein Partner Vermögen abbaut? 
    • Habe ich Interesse daran, bestimmte Stichtage zu setzen?

    Organisatorische Ebene: 

    • Bin ich bereit, mich um Unterlagen und Anträge zu kümmern? 
    • Brauche ich durchgehende rechtliche Betreuung?

    Was Sie unbedingt tun sollten, bevor Sie sich entscheiden. 

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Vermögenslage!

    • Was besitze ich?
    • Was besitzt mein Ex-Partner?
    • Wie hat sich das Vermögen während der Ehe entwickelt?
    • Klären Sie Ihre Einkommenssituation!
    • Wie hoch sind die voraussichtlichen Verfahrenskosten?
    • Habe ich Anspruch auf VKH?
    • Sprechen Sie mit Ihrem Ex-Partner (wenn möglich).
    • Ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?
    • Können wir uns auf eine Kostenvereinbarung einigen?

    Lassen Sie sich rechtlich beraten.

    Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihre individuelle Situation analysieren.

    Oft können schon kleine Details große finanzielle Auswirkungen haben.

    Der richtige Zeitpunkt kann entscheidend sein.


    Fehler, die Sie vermeiden sollten:

    ❌ Zu lange warten! 

    • aus falscher Angst vor Nachteilen.

    ❌ Überstürzt handeln! 

    • ohne die Konsequenzen zu durchdenken.

    ❌ Sich allein auf “es macht keinen Unterschied” verlassen! 

    • in Ihrem Fall könnte es doch relevant sein.

    ❌ Bei einvernehmlicher Scheidung keinen Anwalt konsultieren! 

    • auch wenn nur einer formell vertreten ist, sollte der andere zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen.

    ❌ Den Stichtag beim Zugewinn nicht beachten! 

    • das kann teuer werden.
  • Sondersituationen & Häufige Fragen – kurz beantwortet

    Sondersituationen


    Wenn Sie im Ausland leben!

    Sie leben im Ausland, Ihr Ex-Partner in Deutschland:

    Es ist meist einfacher, wenn Sie die Scheidung einreichen, da sonst eine Zustellung ins Ausland nötig wäre.


    Wenn Ihr Ex-Partner die Zustimmung verweigert!

    Ihr Ex-Partner will sich nicht scheiden lassen:

    Sie können trotzdem die Scheidung einreichen! Soweit Sie die einjährige Trennung beweisen können, wird die Gegenseite den Ehescheidungsausspruch nicht verhindern können. Nach 3 Jahren Trennung kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen durchgesetzt werden (§ 1565 Abs. 2 BGB).


    Wenn bereits Folgesachen geregelt sind!

    Sie haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung:

    Perfekt! Dann ist es wirklich egal, wer die Scheidung einreicht.

    Vorteil: Das Verfahren wird sehr schnell und unkompliziert ablaufen, da keine offenen Punkte mehr zu klären sind.


    Häufige Fragen


    Bin ich “schuld” an der Scheidung, wenn ich sie einreiche?

    Nein! In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip. Es gibt keine Schuldfrage mehr. Wer die Scheidung einreicht, ist rechtlich irrelevant.


    Kann ich den Antrag zurückziehen?

    Ja, jederzeit. Aber Sie tragen dann die bis dahin entstandenen Kosten. Wenn Ihr Partner bereits einen eigenen Antrag gestellt hat, läuft das Verfahren trotzdem weiter.


    Bekomme ich die vorgestreckten Kosten zurück?

    Teilweise, ja. Die Gerichtskosten werden meist hälftig geteilt. Bei den Anwaltskosten hängt es davon ab, ob Sie eine Kostenvereinbarung haben.


    Was passiert, wenn ich die Scheidung einreiche und dann mein Partner auch einen Antrag stellt?

    Das Verfahren läuft normal weiter. Beide haben jeweils einen Anwalt.


    Muss ich zum Gerichtstermin erscheinen?

    Ja, beide Ehepartner müssen persönlich zum Scheidungstermin erscheinen. Nur in Ausnahmefällen (schwere Krankheit) kann das Gericht darauf verzichten.


Zusammenfassung - Die 10 wichtigsten Punkte


  1. Rechtlich gibt es keine Nachteile für denjenigen, der die Scheidung einreicht!
  2. Die Rollenverteilung hat keine Auswirkung auf Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn!
  3. Der Antragsteller streckt die Kosten vor, bekommt aber meist die Hälfte zurück!
  4. Der Stichtag beim Zugewinnausgleich kann finanziell relevant sein – hier kann es einen Unterschied machen, wann Sie die Scheidung einreichen!
  5. Bei strategischen Überlegungen (Vermögen etc.) kann der richtige Zeitpunkt wichtig sein!
  6. Bei einvernehmlicher Scheidung ist es meist egal, wer den Antrag stellt – Hauptsache, man einigt sich!
  7. Der Antragsteller hat durchgehend einen Anwalt und damit Rechtssicherheit!
  8. Zu frühes Einreichen (vor Ablauf des Trennungsjahrs) kann Nachteile haben!
  9. Zu langes Warten kann finanzielle Nachteile haben, wenn Vermögen abgebaut wird!
  10. Eine qualifizierte Erstberatung bei einem Fachanwalt klärt Ihre individuelle Situation!


Fazit: Die Entscheidung liegt bei Ihnen – aber informiert!

Die Frage “Soll ich die Scheidung einreichen?” lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Es kommt auf Ihre individuelle Situation an.


Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen gibt es keine rechtlichen Nachteile, wenn Sie die Scheidung einreichen. Die Ängste sind oft größer als die tatsächlichen Konsequenzen.


Die wichtige Nachricht: In manchen Fällen – vor allem bei komplexen Vermögensverhältnissen – kann der Zeitpunkt der Antragstellung durchaus relevant sein. Hier können einige Wochen oder Monate einen Unterschied von mehreren Tausend Euro bedeuten.


Die entscheidende Nachricht: Lassen Sie sich nicht von Angst vor vermeintlichen Nachteilen lähmen. Aber treffen Sie auch keine übereilte Entscheidung. Eine fundierte Erstberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht bringt Klarheit und gibt Ihnen die Sicherheit, die richtige Entscheidung zu treffen.


Denken Sie daran: Eine Scheidung ist ein einschneidender Schritt – emotional wie rechtlich. Es ist keine Schande, sich dabei professionelle Unterstützung zu holen. Im Gegenteil: Es ist ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein, sich umfassend zu informieren, bevor man handelt.


Rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Professionelle Unterstützung in Köln

Kanzlei Çakır & Carboni

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Ihre Vorteile bei uns:

  • Langjährige Erfahrung im Familienrecht – Wir kennen alle Fallstricke!
  • Empathisch und verständnisvoll – Wir wissen, wie belastend eine Scheidung ist!
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Warum eine Erstberatung sinnvoll ist.

Auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die Scheidung einreichen wollen – eine Erstberatung kann Ihnen helfen:

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Viele Mandanten sagen nach der Erstberatung:

“Endlich verstehe ich, worum es geht. Jetzt kann ich eine informierte Entscheidung treffen.”